Google unter Druck: Droht der Verkauf von Chrome und Android? Wettbewerbskampf spitzt sich zu!

Hintergrund

Google hat eine Gegenmaßnahme entwickelt, nachdem ein Gericht der Klage des US-Justizministeriums (DOJ) stattgegeben hat, Google habe durch wettbewerbswidriges Verhalten seine dominierende Stellung in der Suchmaschinenbranche gefestigt. Diese Klage, die bereits im Oktober 2020 eingereicht wurde, zielt darauf ab, Googles Einfluss auf den Markt zu reduzieren. Das Gerichtsurteil war Teil eines Rechtsverfahrens, bei dem spezifische Änderungen zur Förderung des Wettbewerbs gefordert wurden.

Das DOJ verlangt drastische strukturelle Maßnahmen, darunter den Verkauf des Chrome-Browsers – ein Tool, das laut DOJ Googles Suchmonopol stärkt. Als erweitertes Szenario wurde sogar der Verkauf von Android ins Spiel gebracht, falls andere Maßnahmen nicht greifen.

Google greift zurück

Google lehnt die Forderungen des DOJ ab und bezeichnet sie als „radikal“ und als „beispiellose Eingriffe“ in interne Prozesse und Funktionen von Google-Produkten. Laut Kent Walker, Googles Präsident für globale Angelegenheiten, würde solch ein Eingreifen erhebliches Chaos erzeugen. Er argumentiert, dass Googles Erfolg nicht auf Monopolstreben, sondern auf der Qualität seiner Produkte basiert. Ein zentraler Satz aus Googles Argumentationslinie lautet: „Menschen nutzen Google, weil sie es wollen, nicht weil sie es müssen.“

Die Forderungen des DOJ

Das DOJ präsentiert klare Anforderungen, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen:
– **Verkauf von Chrome:** Um Googles Einfluss im Suchbereich zu reduzieren.
– **Verkauf von Android:** Diese Option bleibt verbunden mit einer fehlenden Einigung auf alternative Lösungen.
– **Verbote für exklusive Vereinbarungen:** Keine Abmachungen, die andere Anbieter benachteiligen.
– **Datenzugang für Wettbewerber:** Google müsste seine Daten teilweise teilen.
– **Technische Aufsicht:** Eine unabhängige Kommission würde Googles Compliance überwachen.

Googles eigener Vorschlag

Statt einen Verkauf bedeutender Teile seines Geschäfts in Betracht zu ziehen, bietet Google alternative Maßnahmen an, die die Marktstrukturen nicht so tiefgreifend verändern würden. Hierzu gehören:
1. **Browser-Verträge:** Browser wie Safari oder Firefox dürften Verträge mit mehreren Suchmaschinenanbietern abschließen, um den Nutzern Optionen zu bieten.
2. **Flexibler Android-Einsatz:** Gerätehersteller könnten künftig unabhängig von Google-Standardeinstellungen verschiedene Suchmaschinen vorinstallieren.
3. **Compliance-System:** Ein Überwachungssystem für die Einhaltung all dieser Neuerungen würde eingerichtet.

Dieser Ansatz fokussiert sich klar darauf, direkteren Wettbewerb innerhalb von Googles bestehenden Marktverträgen zu fördern, ohne jedoch drastische Eingriffe durchzuführen.

Was kommt als nächstes?

Ein Gerichtstermin zur Klärung der bisher vorgeschlagenen Lösungen ist für April geplant. Parallel dazu wird Google Berufung gegen die bisherige Entscheidung einlegen. Während Google betont, dass es die erwarteten Zielsetzungen zu Suchverträgen mit seinem Vorschlag erreichen könne, fordert das DOJ tiefere Eingriffe. Das Ergebnis dieses Falls könnte nachhaltig beeinflussen, wie Suchmaschinen und ihre zugrunde liegenden Geschäftsmodelle weltweit geregelt werden.

Auf der einen Seite steht Googles Versuch, seinen Geschäftsbetrieb „flexibler“ zu gestalten, ohne grundlegende Elemente zu verlieren. Auf der anderen Seite fordert das DOJ Maßnahmen, die allen Beteiligten langfristige Marktchancen verschaffen würden und Googles Marktmacht drosseln sollen. Wie sich diese Situation entwickelt, bleibt spannend zu beobachten.

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